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Verein:Beitragsordnung

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Anlage zur Verein:Satzung

Inhaltsverzeichnis

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung wurde am 28. April 2010 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 1 Höhe der Beiträge

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt 12,-- Euro.
  2. Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 120,-- EUR.
  3. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.

§ 2 Ermäßigung

  1. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.

§ 3 Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig, im Gründungsjahr mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister.

§ 4 Zahlungsweise

  1. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
  2. Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.

§ 5 Aufnahmegebühren

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Beitragsordnung aus dem Stadtwiki Karlsruhe. Die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste. Wie hier stehen alle Texte des Karlsruher Stadtwikis unter der CC-Lizenz by-nc-sa.

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